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Schweiz: Neue Partikelmessung für Maschinen ab der Abgasstufe V

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Partikelanzahl-Messung bei Maschinen der Abgasstufe V

Kurz zusammengefasst:
  • ↦ Die Opazitätsmessung wird durch die Messung der Partikelanzahl (PN) ersetzt.
  • ↦ Verpflichtende Verwendung eines von METAS zugelassenen Geräts.
  • ↦ Grenzwert: 250.000 Partikel/cm3 (2,5 × 10⁵).

 


Abgastest für nicht straßenzugelassene Baumaschinen mit Dieselmotor

 

Seit dem 1. Januar 2026 müssen bestimmte Fahrzeuge ohne Straßenzulassung eine verpflichtende Emissionskontrolle durchführen. Dies gilt insbesondere für nicht zugelassene Baumaschinen der Abgasstufe V wie Bagger, Radlader, Lader usw (nicht für den Strassenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte).

 

In der Schweiz legt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Emissionsgrenzwerte für Baumaschinen fest, abhängig von ihrer Leistung und ihrem Baujahr. Maschinen mit mehr als 18 kW müssen alle zwei Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden, um ihre Konformität sowie ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu überprüfen.

Diese Kontrolle umfasst die Emissionsmessung, eine Diagnose sowie gegebenenfalls Reparaturen bei Überschreitungen und anschließend die Ausstellung eines Zertifikats mit Aufkleber.

Um die Vorschriften einzuhalten, sind die betroffenen Fachleute verpflichtet, die von ihren Baumaschinen ausgestoßenen Partikelmengen während der obligatorischen Kontrolle mit einem geeigneten und von METAS zugelassenen Partikelzähler zu messen.

Partikelmessgerät für Baumaschinen Abgasstufe V
Partikelmessung für Baumaschinen
Partikelanzahl-Messung bei Maschinen der Abgasstufe V

Betroffene Fahrzeuge:

 

Gesetzliche Vorgaben für Maschinen auf Schweizer Baustellen: 

  • ↦ Ab dem 1. Januar 2026 wird die Opazitätsmessung durch die Partikelmessung für neu in Verkehr gebrachte Maschinen und Geräte der Abgasstufe V ersetzt, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind.
  • ↦ Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Änderung auch für bereits im Einsatz befindliche Geräte derselben Kategorie: Die Messung der Partikelanzahl ersetzt dann die Opazitätsmessung und muss bei der nächsten Abgasuntersuchung durchgeführt werden.

 

Eigenschaften des PN-Zählers:

  • ↦ Von METAS zugelassenes Gerät
  • ↦ Ergebnisse in #/cm³ angegeben
  • ↦ Technologie geeignet für Abgaspartikel

 

Der Schweizerischer Baumeisterverband unterstützt Unternehmen bei den notwendigen Schritten zur Einhaltung der Vorschriften durch dieses erklärende Video.

Messung der Partikelanzahl von Maschinen und Geräten der Emissionsklasse V


Vielen Dank an die SBV für dieses Sensibilisierungsvideo, das in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Institut für Metrologie und dem BAFU erstellt wurde.

 
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