node OBFCM: Die Übermittlung neuer Daten wird ab 2023 verpflichtend
Zurück

OBFCM: Die Übermittlung neuer Daten wird ab 2023 verpflichtend

Die Europäische Kommission hat die neue OBFCM-Verordnung offiziell bekannt gegeben, die mehr als 27 europäische Länder, darunter auch Deutschland, betreffen wird. Sie verlangt von den Automobilherstellern, dass sie neue Informationen über PKWs, die ab Januar 2021 in Verkehr gebracht werden, bereitstellen.


Die in neueren Fahrzeugen eingebauten Bordcomputer liefern eine Reihe von Daten, die bei der Hauptuntersuchung oder im Falle einer Panne über OBD ausgewertet werden. Das On Board Fuel Consumption Montoring schreibt die Überwachung eines weiteren Datensatzes vor: den Kraftstoffverbrauch.

Es wird zwei wichtige Aspekte des Fahrzeugbestands (ohne EVs) in Echtzeit beziffern: den Gesamtkraftstoffverbrauch und die von einem Fahrzeug in den ersten 15 Jahren seiner Nutzung zurückgelegte Gesamtstrecke.

Die prüfstelle werden diese Informationen im Rahmen der obligatorischen Emissionstests übermitteln. Für die Übermittlung ist eine angeschlossene Hardware und eine Software erforderlich, die mit sicheren Servern kommunizieren kann.

Das Ziel dieser Umweltmaßnahme ist es, der Europäischen Umweltagentur die Überwachung der CO2-Emissionen von Autofahrern zu ermöglichen. Die Tests werden daher nun unter realen Bedingungen durchgeführt und berücksichtigen die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die Maßnahme soll im Mai 2023 wirksam werden.

Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt nur mit der individuellen Zustimmung des Fahrers. Sie werden durch die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) geregelt, die den Einzelnen und seine persönlichen Daten schützt.

Entwicklung

Entwicklung

Innovationsentwicklung und Anpassung

Herstellung

Herstellung

Seit 1989

Verteilung

Verteilung

Ein zugelassenes Netzwerk zu Ihren Diensten